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Die Ampelregierung bringt Verlängerung  der Mietpreisbremse bis 2028 auf den Weg

Update 16.4.2025 Koalitionsvertrag "Große Koalition"

Verlängerung der Mietpreisbremse und Bußgelder

Die Mietpreisbremse wird in angespannten Wohnungsmärkten um vier Jahre verlängert. Dies ist die wohl konkreteste Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag, da die bisherige Mietpreisbremse Ende des Jahres ausläuft. Dazu gilt: Mietrecht ist Bundesrecht. Bayern kann also nicht im Alleingang abweichen. Gleichzeitig wird eine Bußgeldregelung für Verstöße gegen die Mietpreisbremse vorbereitet, um die Einhaltung zu stärken.

Die  Mietpreisbremse bestimmt, , dass bei Neuvermietung die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf.

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Die wichtigsten aktuellen Trends auf Basis des Wohnbarometers des Immobilienscout 24.

Mieten:
Mietwohnungen in Deutschland bleiben weiter begeehrt. Deutschlandweit hat die Nachfrage nach Bestandswohnungen im dritten Quartal 2024 um 12 Prozent zugenommen.

Mieten für Bestandswohnungen ziehen an, besonders stark in Leipzig (+3,7 Prozent) und Düsseldorf (+3,6 Prozent). Berlin rückt mit 14,16 Euro pro Quadratmeter auf Platz drei der teuersten Metropolen Deutschlands.

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Momentan bewegen sich die Immobilienpreise in verschiedene Richtungen. Allgemein zeichnet sich ein Rückgang der Immobilienpreise durch alle Objektklassen ab. Andererseits steigen die Immobilienpreise in Großstädten. Zeitgleich ist von einer Immobilienpreis-Blase die Rede. Doch wie sieht nun die Prognose bis 2025 aus?

Vergleicht man Kauf- und Mietpreise in den größeren Metropolen Deutschlands, dann merkt man zurzeit nichts von einer Trendumkehr oder Rückgang der Immobilienpreise. Das Interesse in Ballungsräumen zu wohnen bzw. dort Wohneigentum zu erwerben ist nach wie vor ungebrochen. Diese Tatsache heizt den Wohnungsmarkt in diesen Ballungsräumen nochmals an. Die Kauflust der Interessenten hat natürlich durch die gestiegenen Immobilienzinsen einen Dämpfer bekommen. Die Preisentwicklung bei Eigentumswohnungen in den größeren Städten ist jedoch ungebremst. Nehmen Sie hier Kontakt auf, wenn Ihr Unternehmen von den Immobilienpreisen betroffen ist oder mit Immobilien arbeitet und in diesem Beitrag promotet werden sollte.

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Der Kampf gegen Mietwucher kommt in Berlin weiter nur schleppend voran. Seitdem die Bezirke die Verfolgung ab Mai intensiviert haben, konnte bisher in keinem Fall ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet werden, heißt es in einer Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine parlamentarische Anfrage des Linken-Abgeordneten Niklas Schenker. Von insgesamt 50 Verfahren sind 40 noch in Bearbeitung, zehn wurden eingestellt.

Als Mietwucher gilt, wenn die verlangte Miete mindestens 20 Prozent über den durchschnittlichen Mieten vergleichbarer Wohnungen liegt und gleichzeitig die „Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen“ vorliegt. Geregelt ist das im Wirtschaftsstrafgesetzbuch (WiStG) in Paragraf 5.

Quelle: Tagesspiegel vom 13.10.2024

Ab dem 1. Januar 2025 tritt voraussichtlich eine Verschärfung der Anforderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 in Kraft. Künftig wird eine Ortsbesichtigung verpflichtend und die Möglichkeit, AfA-Sätze mit einem Nutzungsdauergutachten zu erhöhen, wird stark eingeschränkt. Anpassungen sind dann nur noch möglich, wenn die Nutzungsdauer weniger als 10 Jahre beträgt. Nutzen Sie daher die Chance und lassen Sie Ihr Gutachten noch in diesem Jahr unter der aktuellen Rechtslage erstellen.
Was bedeutet Restnutzungsdauer bei Immobilien?
Die Restnutzungsdauer bezeichnet gemäß § 4 ImmoWertV die Anzahl der Jahre, in denen eine bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist insbesondere abhängig von dem Baujahr bzw. dem Jahr einer Kernsanierung, dem Gebäudestandard, durchgeführten Modernisierungen und unterlassenen Instandhaltungen.
 

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